Der Kinderschutzbund (Bundesverband) fordert: „Kinder und Jugendliche auch im „harten Lockdown“ schützen!“

Hierzu erklärt Frau Professorin Sabine Andresen, Vizepräsidentin des Kinderschutzbundes:

„Angesichts der dramatischen Infektionslage und der Situation auf den Intensivstationen halten wir mögliche Entscheidungen, Kitas und Schulen zu schließen, für vertretbar. Der Lockdown light wirkt leider nicht so wie von uns allen erhofft. Ich fordere aber nachdrücklich dazu auf, bei diesem zweiten Lockdown die Rechte und besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen – anders als im ersten Lockdown – nicht zu vergessen.“

Positionspapier vom 12.12.20 (in Auszügen) Der Kinderschutzbund (Bundesverband):

 

Kinder und Jugendliche auch im „harten Lockdown“ schützen–Kinderrechte sind Grundrechte!

 

Angesichts der hohen Infektionszahlen und der Lage auf den Intensivstationen erscheint auch dem Kinderschutzbund ein „harter Lockdown“ nötig und angemessen. Der Kinderschutzbund fordert aber dazu auf, bei allen Maßnahmen und Regelungen für die nächsten Wochen dafür Sorge zu tragen, Belastungen für Kinder und Jugendliche so gering wie möglich zu halten.

 

Auch angesichts des hohen Handlungsdrucks besteht eine besondere gesellschaftliche Verantwortung für die Jüngsten in Zeiten der Pandemie, die von all unseren Entscheidungen besonders abhängig sind.

 

Auch Kinder und Jugendliche nehmen die weithin spürbare Verunsicherung wahr. Über 60 Prozent der Jugendlichen haben Angst um ihre Zukunft. Gleichzeitig ist die Zustimmung für die Corona-Schutzmaßnahmen unter Jugendlichen, anders als oftmals dargestellt, mit über 60% hoch. Denn Kinder und Jugendliche sind angesichts der unklaren Folgewirkungen einer Infektion mit COVID-19 um ihre eigene Gesundheit besorgt, aber vor allem um das Wohlergehen ihrer Angehörigen, insbesondere ihrer Großeltern.

 

Der Kinderschutzbund sieht vier Handlungsstränge, durch die Teilhabe und Schutz von Kindern und Jugendlichen in der aktuellen Phase gefördert werden können:

 

  1. Information und Begründung

– Alle Kinder sollen noch vor den Schulschließungen über Beratungsmöglichkeiten für Gewalt-und Konfliktsituationen informiert werden.

– Im Fernunterricht sollte nach Möglichkeiten gesucht werden, die Schulsozialarbeit in den regulären Unterricht einzubeziehen.

– Schüler:innen müssen sich darauf verlassen können, dass der Kontakt zu ihnen aufgenommen wird und sie sollten möglichst genaue Informationen darüber haben, wie im neuen Jahr Schule und Unterricht organisiert werden.

– Alle Kinder und Jugendlichen haben grundsätzlich ein Recht auf Informationen und Begründungen von Regelungen und Maßnahmen. Auch wenn Erwachsene selbst Schwierigkeiten haben, diese zu verstehen und zu begründen, sind neben den Eltern vor allem pädagogische Institutionen damit beauftragt, möglichst altersgerecht Informationen zu vermitteln und Maßnahmen verstehbar zu machen.

 

  1. Beratung und Unterstützung auch im harten Lockdown gewährleisten

– Das Beratungs-und Unterstützungsangebot der Frühen Hilfen vor Ort muss in jedem Fall sichergestellt sein, damit Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern schnell Unterstützung erhalten.

– Kinder und Jugendliche müssen Beratung und Schutz wohnortnah zur Verfügung haben.

– Gegebenenfalls müssen mehr Plätze für Notbetreuung vor Ort vorgehalten werden. Der Zugang zur Notbetreuung darf nicht nur vom Arbeitsverhältnis der Eltern abhängen, sondern muss die Bedürfnisse der Kinder ins Zentrum stellen. Die Notbetreuung muss daher auch Kindern, die in besonders belasteten Verhältnissen aufwachsen, offenstehen.

– Jugendliche benötigen die Möglichkeit, zumindest zeitweise aus der Familienwohnung ausweichen zu können, damit sich Konflikte entspannen können. Dazu sind sie –insbesondere jetzt im Winter –darauf angewiesen, zum Beispiel einen Jugendtreff aufsuchen zu können. Hier müssten sie niedrigschwellige Gesprächsangebote zur Verfügung haben.

 

  1. Kinder- und Jugendhilfe unbedingt offenhalten

Besonders Kinder und Jugendliche, die bereits in Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe sind, benötigen auch in den nächsten Wochen eine verlässliche Unterstützung und brauchen Priorität bei der Bereitstellung von Mitteln im Zuge eines harten Lockdowns. Eine Notversorgung ist nicht ausreichend.

 

In Institutioneller Betreuung sind die Trägerdeshalbaufgerufen, Besuchsregelungen zu finden, die einen Kontakt zu den Eltern ermöglichen. Schnelltests sollen bereitgestellt werden.

 

  1. Armutsbekämpfung im harten Lockdown

Geschlossene Schulen und Kitas sind für alle Familien eine große Herausforderung. Ganz besonders arme Familien haben Schwierigkeiten, am Fernunterricht adäquat teilzunehmen –schon, weil es an der digitalen Ausstattung fehlt. Hinzukommt, dass viele Leistungen aus dem Bildungs-und Teilhabepaket aktuell ersatzlos wegfallen.

 

Der Kinderschutzbund wirbt deshalb dafür

– Bedürftige Kinder und Jugendliche unbürokratisch mit digitalen Endgeräten auszustatten. Das wurde im Sommer versäumt.

– Leistungen wie das kostenfreie Mittagessen unbürokratisch durch eine direkt auszuzahlende Geldleistung zu ersetzen.

 

Der Kinderschutzbund ist überzeugt:

Kinder und Jugendliche wollen sich solidarisch zeigen und an der Eindämmung des Corona-Virus mitwirken. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass sie gut informiert und beteiligt werden.

 

Gleichzeitig sind Kinder besonders schutzbedürftig, dem muss bei allen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie Rechnung getragen werden.

 

Ansprechpartnerin für die Presse:

Juliane Wlodarczak, Pressesprecherin Kinderschutzbund (Bundesverband)  030/214 809-20

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